1 Begriffsbestimmungen
1.1 „Nutzer des Unternehmens“ bezeichnet alle Beschäftigten, Berater oder sonstigen Personen, die für den Kunden tätig und befugt sind, eine unbegrenzte Anzahl von Projekten im Rahmen eines Enterprise-Edition-Abonnements anzulegen und/oder an diesen mitzuarbeiten. Nutzer, deren E-Mail-Adresse den Namen der Kundendomain enthält, gelten als Nutzer des Unternehmens. Diese Annahme schließt jedoch nicht den Fall aus, dass in der E-Mail-Adresse eines Nutzers des Unternehmens eine andere Domainadresse verwendet wird als in der des Kunden.
1.2 „Inhalt“ bezeichnet alle visuellen, schriftlichen oder akustischen Daten, Informationen oder Materialien. Dazu zählen unter anderem: Dokumente, Tabellen, Textnachrichten, Formulareingaben, Webseiten und ähnliche Materialien, die vom Kunden oder den Nutzern in die Dienste geladen, über diese übermittelt, veröffentlicht, verarbeitet oder in diese eingegeben werden.
1.3 „Kunde“ bezeichnet die Einzelperson oder Rechtseinheit, die von Projectplace bereitgestellte Dienste aktiviert und für deren Zahlung verantwortlich ist.
1.4 „Externe(r) Nutzer“ bezeichnet alle nicht angestellten Personen (z. B. Kunden, Partner, Lieferanten usw.), die im Rahmen eines Enterprise-Edition-Abonnements zur kostenfreien Nutzung befugt sind.
1.5 „Anfangslaufzeit“ bezeichnet die Erstvertragslaufzeit, während derer der Kunde die Dienste abonniert.
1.6 „Auftragsformular(e)“ bezeichnet das erste Auftragsformular und/oder die erste Auftragsbestätigung sowie alle folgenden Auftragsformulare und/oder Auftragsbestätigungen, in denen unter anderem die Art und Dauer des Abonnements, die Anzahl der Nutzerlizenzen, die zu zahlenden Gebühren usw. festgelegt sind. Jedes Auftragsformular ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags. Im Falle widersprüchlicher Aussagen zwischen einem Auftragsformular und den Bestimmungen dieses Vertrags haben die Bestimmungen des Auftragsformulars Vorrang.
1.7 „Verlängerungszeitraum(-zeiträume)“ bezeichnet alle weiteren Zeiträume, für die der Kunde die Dienste abonniert.
1.8 „Dienste“ bezeichnet die aktuelle Version der Internetdienste, die dazugehörige Software sowie alle anderen verbundenen Dienste, die Projectplace dem Kunden gemäß diesem Vertrag bereitstellt. Die Dienste werden in verschiedenen Abonnementtypen namens Planner Edition, Team Edition, Enterprise Edition und Enterprise Edition Plus angeboten, deren Merkmale und Funktionen unter www.projectplace.com beschrieben werden. Darüber hinaus können die Dienste weitere, zwischen dem Kunden und Projectplace im Rahmen eines Abonnements oder für einen Einzelfall vereinbarte Dienste und Add-Ons umfassen.
1.9 „Abonnement“ bezeichnet die Bestimmungen, denen Art und Dauer des Abonnements, Abrechnungszeitraum, die Anzahl der Nutzerlizenzen, die zu zahlenden Gebühren usw. unter anderem unterliegen.
1.10 „Testversion“ bezeichnet einen Dienst, der kostenfrei zur Verfügung gestellt wird bzw. der sich in der Entwicklung oder Evaluierung befindet und als „Gratisversion”, „Demoversion“, „Testversion“, „Betaversion“ oder „Evaluierungsversion“ (oder vergleichbar) gekennzeichnet ist.
1.11 „Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die auf der Website veröffentlichten Bedingungen, denen alle Nutzer mit Ausfüllen des Registrierungsformulars (Anlegen eines Benutzerkontos) zustimmen.
1.12 „Nutzer“ bezeichnet alle Einzelpersonen, die auf Einladung des Kunden Zugang zu den Diensten erlangen.
1.13 „Nutzerlizenz(en)“ bezeichnet die Anzahl eingetragener Nutzer eines Team-Edition-Abonnements bzw. die Anzahl der Lizenzen eingetragener Nutzer des Unternehmens eines Enterprise-Edition-Abonnements.
1.14 „Website“ bezeichnet die Projectplace-Website unter der Adresse www.projectplace.com.
2 Dienste, Lizenzerteilung, Einschränkungen
2.1 Entsprechend den Bedingungen dieses Vertrags gewährt Projectplace dem Kunden und seinen Nutzern hiermit das Recht und die Lizenz, die Dienste zu nutzen. Dieses Recht bzw. diese Lizenz ist nicht übertragbar, nicht ausschließlich und nicht unterlizenzierbar und wird zeitlich befristet weltweit gewährt.
2.2 Projectplace behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung neue Versionen und Aktualisierungen der Dienste zu implementieren, die unter anderem Veränderungen in Bezug auf Design, Betriebsmethoden, technische Spezifikationen, Systeme oder andere Funktionen der Dienste umfassen.
2.3 Projectplace kann nach eigenem Ermessen angemessene Maßnahmen treffen, um die ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste über das Internet rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche zu gewährleisten. Projectplace ist befugt, Maßnahmen zu ergreifen, die die oben genannte Verfügbarkeit einschränken, wenn Projectplace dies aus technischen oder betrieblichen Gründen oder zu Wartungs- oder Sicherheitszwecken für erforderlich erachtet. Dem Kunden ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass sein Zugang zum Internet nicht gewährleistet werden kann und dass Projectplace unter keinen Umständen für Mängel an der eigenen Internetverbindung oder -ausrüstung des Kunden haftbar gemacht werden kann.
2.4 Der Kunde ist befugt, anderen Nutzern entgeltlich oder unentgeltlich Zugang zu den Inhalten des Kunden und den von Projectplace zur Verfügung gestellten Diensten zu gewähren. Dem Kunden ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass er für alle Nutzer, denen er Zugang zu den Diensten gewährt, voll haftet. Es ist dem Kunden nicht gestattet, von einem Nutzer für die Nutzung der Dienste Gebühren zu verlangen, die über die unmittelbaren Kosten, die Projectplace dem Kunden für eine solche Nutzerbeteiligung berechnet, hinausgehen.
2.5 Der Kunde ist befugt, ein Team-Edition-Abonnement oder ein unter einem Enterprise-Edition-Abonnement laufendes Projekt einem Dritten zu übertragen, sofern Projectplace darüber regelmäßig schriftliche Unterlagen vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass dieser Dritte die Übertragung billigt und die Bedingungen dieses Vertrags akzeptiert. Erfüllt die neue Partei ihre Pflichten gegenüber Projectplace gemäß diesem Vertrag nicht, haftet der Kunde in vollem Umfang unmittelbar für die Erfüllung dieser Pflichten.
2.6 Projectplace ist befugt, Subunternehmer für die Erfüllung von Pflichten gemäß diesem Vertrag heranzuziehen. Projectplace haftet für die Arbeiten und Dienstleistungen von Subunternehmern ebenso wie für seine eigenen Arbeiten und Dienstleistungen.
2.7 Die Anzahl der Nutzer sowie der Speicherplatz im Rahmen eines Team-Edition- bzw. eines Projekts beim Enterprise-Edition-Abonnement sind jeweils auf 200 Nutzer und 5 GB begrenzt.
3 Testversionen
3.1 Testversionen werden ausschließlich ohne Mängelgewähr angeboten. Der Kunde ist befugt, eine Testversion gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu nutzen; Projectplace ist befugt, bestimmte Funktionen einer Testversion nach eigenem Ermessen zu deaktivieren und die Nutzung einer solchen Version zeitlich zu begrenzen. In Anbetracht der Tatsache, dass eine Testversion kostenfrei angeboten wird, ist jegliche Garantie, Gewähr oder Haftung gemäß diesem Vertrag ausgeschlossen. Ferner haftet Projectplace nicht für Schäden, die dem Kunden bzw. Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung einer Testversion möglicherweise entstehen.
4 Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist stets verpflichtet, die im Rahmen der E-Mail-Registrierung, über die Website oder auf andere Weise mitgeteilten Sicherheits- und Verwaltungsvorschriften zu erfüllen. Es obliegt ferner dem Kunden, die Nutzer über solche Vorschriften in Kenntnis zu setzen und die Erfüllung dieser Vorschriften durch die Nutzer sicherzustellen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet zu gewährleisten, dass alle übermittelten Kontaktdaten, Rechnungsdaten und ggf. Kreditkartendaten korrekt sind und im Falle einer Änderung aktualisiert werden.
4.3 Der Kunde ist für die Tätigkeiten des Kunden und der Nutzer im Rahmen der Dienste verantwortlich und gewährleistet die Erfüllung aller damit in Zusammenhang stehenden nationalen Gesetze. Der Kunde trägt für alle Inhalte, die vom Kunden und/oder den Nutzern in die Dienste geladen, über diese übermittelt, veröffentlicht, verarbeitet oder in diese eingegeben werden, die alleinige Verantwortung.
4.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Inhalte zu überwachen und haftet gegenüber Projectplace dafür, dass Inhalte, die vom Kunden und/oder Nutzern über die Dienste übermittelt bzw. mit deren Hilfe verarbeitet werden, nicht gegen die Rechte Dritter oder in anderer Weise gegen geltendes Recht verstoßen, sowie dafür, dass der Kunde und die Nutzer über die zur Verarbeitung des Inhalts bzw. zur Nutzung der Dienste erforderlichen Lizenzen von Dritten verfügen.
4.5 Der Kunde stellt sicher, dass die Dienste in einer Weise genutzt werden, durch die andere Computer- oder Mobiltelefonverbindungen bzw. die zur Erbringung und Nutzung der Dienste verwendeten Ausrüstungen nicht gestört oder unterbrochen werden.
4.6 Dem Kunden ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass es nicht gestattet ist, die Dienste dazu zu verwenden, auf gesetzeswidrige Weise an Material zu gelangen.
4.7 Der Kunde ist nicht befugt, bei der Nutzung der Dienste gegen Urheberrechte Dritter zu verstoßen, Geschäftsgeheimnisse preiszugeben, Dritte zu Straftaten oder zur Beteiligung an Straftaten anzustiften, die Dienste in einer Weise zu nutzen, die als Bedrohung aufgefasst werden kann, oder diese in anderer, mit ihrem Zweck unvereinbarer Weise zu nutzen.
4.8 Der Kunde stellt sicher, dass ausschließlich Nutzer zu den Diensten Zugang erhalten, die das Registrierungsformular ausgefüllt und damit den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben. Die gemeinsame Nutzung von Benutzerkonten durch mehr als einen einzelnen Nutzer ist nicht gestattet.
4.9 Der Kunde ist verpflichtet, als Hauptgarant alle Pflichten der Nutzer zu erfüllen bzw. die Erfüllung ihrer Pflichten durch die Nutzer gegenüber Projectplace zu gewährleisten. Insofern der Kunde nicht in der Lage ist, eine Pflicht im Namen eines Nutzers zu erfüllen bzw. dafür zu sorgen, dass der Nutzer diese erfüllt, entschädigt der Kunde Projectplace für alle Verluste im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Pflichten gegenüber Projectplace durch den Nutzer.
4.10 Der Kunde verteidigt und entschädigt Projectplace außerdem gegen/für alle Forderungen, Klagen oder Verfahren, die von Nutzern und/oder Dritten gegen Projectplace im Zusammenhang mit von den Nutzern/dem Kunden im Rahmen der Dienste verarbeiteten Inhalten oder Inhalten, für die der Nutzer/Kunde in anderer Weise verantwortlich ist, angestrengt werden, sofern Projectplace nicht selbst gemäß den Bestimmungen aus Absatz 11 („Haftungsbegrenzung“) unten haftbar ist.
4.11 Der Kunde ist verpflichtet, Projectplace über jeden Verdacht eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen zu informieren.
5 Gebühren und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Kunde bezahlt für die Dienste die Gebühren, die von Projectplace dafür verlangt werden.
5.2 Alle von Projectplace erbrachten Dienste werden vom Kunden für die abonnierte Anzahl von Nutzerlizenzen sowie den gewählten Zeitraum (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) gemäß Vereinbarung der Parteien im Voraus geschuldet. Der Kunde kann ein bestehendes Abonnement jederzeit um weitere Nutzerlizenzen, einen größeren Speicherplatz oder zusätzliche Dienste erweitern. Solche ergänzten Nutzerlizenzen, Speicherplätze oder Dienste haben denselben Umfang wie zuvor bestehende Nutzerlizenzen und Dienste. Bei Enterprise-Edition-Abonnements werden weitere Nutzer und Speichervolumina (die über die vereinbarten Mengen hinausgehen) innerhalb eines bestimmten Abrechnungszeitraums rückwirkend für den vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet. Die Kosten für eine Überschreitung der Nutzerlizenzen werden auf Grundlage der höchsten Anzahl von Nutzern des Unternehmens innerhalb der jeweiligen 30-Tage-Zeiträume des vorangehenden Abrechnungszeitraums berechnet.
5.3 Die Zahlung durch den Kunden erfolgt gegen Rechnung bzw. über eine von Projectplace gebilligte Kreditkarte. Die Zahlung in voller Höhe muss bei Projectplace innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum bzw. dem Datum der Belastung der Kreditkarte eingehen. Es gelten die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen. Projectplace ist befugt, für Zahlungserinnerungen Gebühren zu verlangen, und behält sich das Recht vor, diese per E-Mail an eine vom Kunden genannte Rechnungsstelle zu senden. Der Kunde haftet für die Projectplace bei der Beitreibung fälliger Gebühren entstandenen Kosten in angemessener Höhe.
5.4 Der Kunde stellt sicher, dass die Zahlung der Rechnungen in der genannten Währung auf das genannte Konto erfolgt.
5.5 Projectplace ist befugt, den Zugang des Kunden und der Nutzer zu den Diensten zwischenzeitlich zu deaktivieren, wenn der Kunde fällige Zahlungen über einen Zeitraum von mehr als zwanzig (20) Tagen nicht leistet. Projectplace ist ferner befugt, ein Abonnement zu beenden, die Inhalte des Kunden zu löschen und zu vernichten und diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn Zahlungen mehr als fünfzig (50) Tage nach Fälligkeit nicht geleistet wurden.
5.6 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines Abonnements, der Dienste oder des Vertrags hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der im Voraus gezahlten Gebühren.
6 Eigentum
6.1 Das Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten und technischen Lösungen für die Dienste verbleibt bei Projectplace bzw. Projectplace ist alleinig befugt, diese zu nutzen. Die genannten geistigen Eigentumsrechte und technischen Lösungen dürfen vom Kunden ausschließlich in der in diesem Vertrag genannten Weise genutzt werden. Der Kunde bzw. Dritte können unter keinen Umständen geistige Eigentumsrechte an den Diensten, der Software bzw. technischen Lösungen, die im Rahmen der Dienste genutzt werden, oder den Warenzeichen oder anderen im Eigentum von Projectplace befindlichen bzw. von Projectplace genutzten Geschäftszeichen erwerben. Der Zugang zu den Diensten wird in Lizenz gewährt und nicht verkauft.
6.2 Alle Inhalte, die vom Kunden in die Dienste geladen, über diese übermittelt, veröffentlicht, verarbeitet oder in diese eingegeben werden, bleiben ausschließliches Eigentum des Kunden bzw. ihres jeweiligen rechtlichen Eigentümers. Projectplace haftet nicht für diese Inhalte.
6.3 Der Kunde ist nicht befugt, die Dienste zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder durch Reverse Engineering zu rekonstruieren.
7 Kundendienst, Schulungen
7.1 Projectplace beantwortet Fragen des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste im Rahmen eines Kundendienstes per E-Mail und Telefon. Dieser Kundendienst steht wochentags (außer an Feiertagen) während der üblichen Bürozeiten von Projectplace in einem angemessenen, von Projectplace genau festgelegten Rahmen zur Verfügung.
7.2 Fragen und/oder Fehlermeldungen müssen Projectplace per E-Mail oder telefonisch über die auf der Website genannten Kontaktstellen übermittelt werden.
7.3 Zeit, Datum und Ort ggf. vorgesehener Schulungen werden von den Parteien mindestens zwanzig (20) Tage vor Durchführung der Schulung vereinbart. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen trägt der Kunde die Projectplace im Zusammenhang mit der Durchführung von Schulungen (Reisekosten, Spesen usw.) entstandenen Kosten. Projectplace ist befugt, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden einen anerkannten Schulungspartner mit der Durchführung der Schulung zu beauftragen. Die Zahlung der Schulung erfolgt gegen Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen. Es obliegt dem Kunden (a) geeignete, mit Computer mit Internetanschluss und Projektor ausgestattete Räumlichkeiten für die Durchführung der Schulung zur Verfügung zu stellen und (b) die Einladungen für die Schulungen zu versenden, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Personen daran teilnehmen, Zeit, Datum und Ort mitzuteilen sowie alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.
8 Personenbezogene Daten, Datenschutz, Offenlegung
8.1 Damit der Kunde die Dienste nutzen kann, muss er Projectplace bestimmte Daten bezüglich seiner Vertreter mitteilen, die unter anderem deren vollständigen Namen, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten und Unternehmenstyp umfassen. Nach Erhalt dieser Daten verarbeitet Projectplace diese automatisch zu Verwaltungszwecken und zur anderweitigen Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen der Dienste sowie um sicherzustellen, dass keine Unbefugten Zugang zu den Diensten erhalten.
8.2 Ferner muss der Kunde Projectplace im Hinblick auf die Nutzung der Dienste ermächtigen, mittels Cookies Sitzungsinformationen über die Endgeräte der Vertreter des Kunden zu speichern und zu verwenden. Eine solche Speicherung und Nutzung von Informationen dient dazu, die notwendigen An- und Abmeldeprozesse der Dienste zu ermöglichen und sicherzustellen, dass keine Unbefugten Zugang zu den Diensten erhalten.
8.3 Gemäß Datenschutzgesetz (1998:204) ist Projectplace ggf. verpflichtet, die Zustimmung der Nutzer einzuholen, um die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten zu dürfen. Projectplace ist weiterhin verpflichtet, den Nutzern Informationen bezüglich der Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Bestimmungen sind in den Nutzungsbedingungen aufgeführt.
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8.4 Gemäß dem Gesetz über elektronische Kommunikation (2003:389) ist Projectplace ggf. verpflichtet, die Zustimmung der Nutzer einzuholen, um Daten über deren Endgeräte speichern und verwenden zu dürfen. Die entsprechenden Bestimmungen sind in den Nutzungsbedingungen aufgeführt.
8.5 Dem Kunden ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass Projectplace die Zustimmung der Nutzer gemäß den Absätzen 8.1 bis 8.4 oben erhalten muss. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Nutzer ihre Zustimmung erteilen. Nutzer, die die Zustimmung verweigern, erhalten keinen Zugang zu den Diensten.
8.6 Projectplace ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden sowie seiner Nutzer zu treffen. Das Verfahren von Projectplace zur Erfassung und Verbreitung von Informationen ist in der geltenden Datenschutzerklärung festgeschrieben, die auf der Website zur Verfügung steht.
8.7 Dem Kunde ist bekannt, dass Projectplace nicht verpflichtet ist, dem Kunden Informationen über einzelne Nutzer des Dienstes offenzulegen.
8.8 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Projectplace die Tatsache, dass der Kunde zahlender Kunde von Projectplace ist, offenlegen darf. In diesem Zusammenhang erklärt sich der Kunde weiterhin damit einverstanden, dass Projectplace den Namen und das Logo des Kunden auf seiner Website und im Rahmen einer allgemeinen Kundenreferenzliste verwenden darf, um den Kunden zu Werbe- und Marketingzwecken als Kunden von Projectplace zu kennzeichnen.
9 Sicherheit, Passwörter
9.1 Projectplace haftet nicht für den Verlust oder die Verzerrung von Inhalten, die elektronisch in oder über die Dienste weitergeleitet werden, sofern dies nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Projectplace zurückzuführen ist.
9.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzernamen, Passwörter und vergleichbaren Nutzerdaten, in deren Besitz er im Zusammenhang mit der Registrierung gelangt, sicher gespeichert und genutzt werden und dass keine Dritten auf sie zugreifen und diese nutzen können. Der Kunde haftet für jegliche unbefugte Nutzung der Dienste. Projectplace haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichterfüllung dieser Bestimmungen durch den Kunden ergeben.
9.3 Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Kenntnis über den Nutzernamen und/oder das Passwort eines Nutzers erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, Projectplace unverzüglich darüber zu informieren und den Nutzernamen und/oder das Passwort zu ändern.
9.4 Der Kunde haftet für Verluste oder Schäden, die Projectplace aus der vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Offenlegung eines Nutzernamens/Passwortes durch den Kunden gegenüber Dritten bzw. dadurch entstehen, dass Unbefugte auf andere Weise in Kenntnis eines Nutzernamens/Passwortes gelangen, sofern der Kunde Projectplace nicht unverzüglich über einen diesbezüglichen Verdacht informiert.
9.5 Projectplace trifft geeignete Maßnahmen um sicherzustellen, dass die Sicherheit der Dienste den gängigen Industriestandards entspricht. Die Sicherheitsmaßnahmen von Projectplace sind in der geltenden Sicherheitserklärung festgeschrieben, die auf der Website zur Verfügung steht.
10 Beschränkung der Gewährleistung
10.1 Projectplace garantiert dem Kunden, dass die Dienste bei normaler Nutzung und unter normalen Umständen die gemäß ihrer auf der Website verfügbaren Dokumentation für den beabsichtigten Zweck vorgesehenen Leistungen erbringen. Diese Garantie gilt nicht für Testversionen.
10.2 Mit Ausnahme der oben ausdrücklich genannten Garantien sowie im gesetzlich zulässigen Umfang schließt Projectplace alle weiteren ausdrücklichen oder impliziten Garantien in Bezug auf die Dienste aus. Dieser Ausschluss umfasst die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Genauigkeit oder Zuverlässigkeit der Ergebnisse aus der Nutzung der Dienste, die Erfüllung bestimmter Anforderungen durch die Dienste, die ununterbrochene Funktion und absolute Sicherheit, das Nichtvorliegen von Softwarefehlern der Dienste sowie die Korrektur von Schäden und Mängeln der Dienste.
11 Haftungsbegrenzung
11.1 Projectplace haftet gemäß den in diesem Vertrag ausgeführten Begrenzungen ausschließlich für unmittelbare Schäden, die auf Fahrlässigkeit von Projectplace zurückzuführen sind.
11.2 Im Falle gröberer Mängel, die die Nutzung der Dienste durch den Kunden ernsthaft behindern und auf Projectplace zurückzuführen sind, ist Projectplace verpflichtet, diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Liegt weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit seitens Projectplace vor, übernimmt Projectplace keine Verantwortung für Schäden oder Mängel der Dienste. Der Kunde ist gemäß den von Projectplace angekündigten Anweisungen verpflichtet, einen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nach seiner Feststellung mitzuteilen.
11.3 Der Kunde hat bei Betriebsunterbrechungen oder Störungen, die den Datenverkehr behindern und nicht auf Fahrlässigkeit seitens Projectplace zurückzuführen sind, keinen Anspruch auf einen Zahlungsnachlass, Schadensersatz oder andere Forderungen.
11.4 Die Haftung von Projectplace gemäß diesem Vertrag ist unter allen Umständen wie folgt begrenzt: Die Haftung von Projectplace für Schäden ist auf unmittelbare Verluste in Höhe der vereinbarten Zahlungen begrenzt, die der Kunde während der sechs (6) unmittelbar vor dem Vertragsbruch, aus dem sich der Schadenersatzanspruch des Kunden ableitet, liegenden Monate für die Dienste geleistet hat.
11.5 Liegt weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit seitens Projectplace vor, haftet Projectplace nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, unter anderem Gewinnausfälle, Verluste von erwarteten Einsparungen, Umsatzverluste, Datenverluste oder Forderungen Dritter.
11.6 Der Kunde kann nur dann Forderungen geltend machen, wenn er Projectplace bis spätestens fünfundvierzig (45) Kalendertage nach Kenntnisnahme bzw. erwartbarer Kenntnisnahme der Ursachen der Forderung schriftlich darüber in Kenntnis setzt.
12 Höhere Gewalt
12.1 Eine Partei ist von der Haftung für Schäden und andere Forderungen befreit, wenn die Erfüllung einer bestimmten Pflicht aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen und unter normalen Umständen nicht vorhergesehen werden konnten, nicht möglich bzw. erheblich erschwert ist. Zu diesen Fällen höherer Gewalt zählen unter anderem Arbeitskonflikte, Blitzschlag, Brand, Beschlüsse öffentlicher Behörden oder andere staatliche Verordnungen, Störungen im Netzwerk anderer Betreiber, Verzug von Subunternehmern aufgrund der oben genannten Ereignisse, allgemeiner Mangel an Transportmöglichkeiten, Gütern oder Energie sowie vergleichbare Umstände.
12.2 Kann eine Partei ihre Leistung aufgrund eines der oben genannten Ereignisse über einen Zeitraum von mehr als drei (3) Monaten nicht erbringen, sind beide Parteien befugt, den Vertrag schriftlich ohne finanzielle Entschädigungspflicht zu kündigen.
13 Geheimhaltung
13.1 Projectplace gewährleistet, dass keine Informationen, in deren Besitz es durch den Kunden oder Nutzer im Rahmen des Vertrags gelangt, Dritten offengelegt oder auf andere Weise verfügbar gemacht werden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Informationen, in deren Besitz Projectplace nachweislich auf andere Weise als durch diesen Vertrag gelangt ist, oder öffentlich bekannte Informationen. Die Geheimhaltungspflicht findet auch dann keine Anwendung, wenn eine Partei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, staatlicher Verordnungen oder gerichtlicher Anordnungen verpflichtet ist, Informationen offenzulegen. Die Geheimhaltungspflicht bewahrt über das Ende des Vertrags hinaus Gültigkeit.
13.2 Projectplace ist befugt, Inhalte, die über die Internetveröffentlichungsfunktionen der Dienste veröffentlicht werden, zu prüfen. Projectplace behält sich ferner das Recht vor, Nutzungsmuster in gesammelter Form zu analysieren.
13.3 Mit Ausnahme der oben genannten Inhalte sowie von Anweisungen des Kunden, gesetzlichen Bestimmungen, staatlichen Verordnungen oder gerichtlichen Anordnungen ist Projectplace nicht befugt, vom Kunden über die Dienste verarbeitete Inhalte zu prüfen.
14 Vertragsänderungen
14.1 Projectplace behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrags zu ändern. Der Kunde wird über solche Änderungen per E-Mail oder über einen entsprechenden Hinweis auf der Website informiert. Eine solche Information gilt nach zwei (2) Wochen nach Versand per E-Mail bzw. Veröffentlichung auf der Website als dem Kunden zugegangen. Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag im Falle nachteiliger, nicht als geringfügig zu erachtender Folgen für den Kunden innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem Versanddatum der E-Mail bzw. innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Veröffentlichung der Änderung auf der Website fristlos kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht innerhalb der oben genannten Frist, gelten die neuen Bedingungen als vom Kunden akzeptiert.
15 Vertragslaufzeit und Kündigung
15.1 Dieser Vertrag tritt mit Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden im Rahmen der Abonnement-Anmeldung im Internet oder durch Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden über ein Auftragsformular, eine Rahmenvereinbarung oder auf andere Weise in Kraft.
15.2 Bei Planner-Edition- und Team-Edition-Abonnements entspricht die Anfangslaufzeit dem vom Kunden bei der Anmeldung gewählten Abrechnungszeitraum. Bei Enterprise-Edition-Abonnements entspricht die Anfangslaufzeit der auf dem Auftragsformular genannten bzw. auf andere Weise in beiderseitigem Einvernehmen vereinbarten Anfangslaufzeit.
15.3 Nach Ablauf der Anfangslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um aufeinanderfolgende Verlängerungszeiträume zu den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Gebühren und Bedingungen von Projectplace. Bei Planner-Edition- und Team-Edition-Abonnements entspricht der Verlängerungszeitraum dem vom Kunden im Internet ausgewählten künftigen Abrechnungszeitraum. Bei Enterprise-Edition-Abonnements entspricht der Verlängerungszeitraum der Anfangslaufzeit bzw. jedem anderen in beiderseitigem Einvernehmen vereinbarten Zeitraum.
15.4 Dieser Vertrag kann von beiden Parteien vorbehaltlich der vollständigen Zahlung aller aufgelaufenen und/oder im Voraus fälligen Gebühren schriftlich oder wie unten beschrieben online zum Ende des laufenden Abonnementzeitraums gekündigt werden. Bei Planner-Edition- und Team-Edition-Abonnements muss der Kunde seine Kündigung mindestens einen (1) Tag vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums über die Option „Ends at expiration date“ („Endet bei Erreichen des Ablaufdatums“ im Online-Verwaltungsmodul bekanntgeben. Bei Enterprise-Edition-Abonnements muss die Kündigung mindestens drei (3) Monate vor Ablauf des laufenden Abonnementzeitraums schriftlich erfolgen.
15.5 Bei Kündigung eines Abonnements oder des Vertrags trägt Projectplace keinerlei Verantwortung für die von den Nutzern/dem Kunden im Rahmen des betreffenden Abonnements bzw. der Dienste generierten Inhalte. Entsprechend obliegt es alleinig dem Kunden sicherzustellen, dass er über die nötigen Backups usw. der Inhalte verfügt, die er über die Beendigung des Abonnements hinaus behalten möchte.
15.6 Bei aktiver Kündigung eines Abonnements durch den Kunden ist Projectplace befugt, alle innerhalb des Abonnements generierten Inhalte unverzüglich zu löschen und zu vernichten. Wird das Ende eines Abonnementszeitraums erreicht und liegt keine Verlängerung des entsprechenden Abonnements durch den Kunden vor, ist Projectplace befugt, die Inhalte dreißig (30) Kalendertage nach dem Enddatum zu löschen und zu vernichten.
15.7 Bei Kündigung eines Abonnements oder dieses Vertrags ist Projectplace unabhängig vom Kündigungsgrund befugt, alle Kopien der damit in Zusammenhang stehenden Inhalte des Kunden innerhalb eines im Hinblick auf die Backup- und Verwaltungsverfahren von Projectplace angemessenen Zeitrahmens zu löschen und zu vernichten.
15.8 Die Absätze 11 und 13 bewahren über das Ende dieses Vertrags hinaus ihre Gültigkeit.
16 Zugangsbeschränkungen, vorzeitige Kündigung
16.1 Projectplace ist befugt, den Zugang des Kunden zu einem Abonnement bzw. den Diensten fristlos zu deaktivieren bzw. den Vertrag vorzeitig schriftlich zu kündigen, wenn: (a) der Kunde oder ein Nutzer die Dienste zu rechtswidrigen Zwecken nutzt; (b) der Kunde oder ein Nutzer die Dienste in einer Weise nutzt, die für Projectplace oder Dritte Verluste bzw. die Gefahr von Verlusten mit sich bringt; (c) der Kunde oder ein Nutzer die Dienste in einer Weise nutzt, die gegen die Sicherheits- oder Verwaltungsbestimmungen von Projectplace verstößt; (d) vernünftigerweise angenommen werden kann, dass eine weitere Verbreitung der Inhalte geltendes Recht verletzt; (e) der Kunde ungeachtet entsprechender Aufforderungen die vereinbarten Gebühren nicht fristgerecht an Projectplace bezahlt; (f) der Kunde oder ein Nutzer bei der Nutzung der Dienste auf Ressourcen zugreift oder sich unbefugten Zugang zu Systemen von Projectplace verschafft, die nicht für den Kunden bestimmt sind; (g) der Kunde in anderer, wesentlicher Weise gegen den Vertrag verstößt; oder (h) gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird bzw. der Kunde anderweitig zahlungsunfähig ist.
16.2 Der Kunde ist befugt, den Vertrag vorzeitig schriftlich zu kündigen, wenn: (a) Betriebsunterbrechungen oder Störungen des Datenverkehrs auftreten, die dazu führen, dass der Kunde über einen Zeitraum von mehr als einem (1) Monat keinen Zugang zu den Diensten hat; (b) Projectplace wesentlich gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und einen solchen Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung beendet; oder (c) gegen Projectplace ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird bzw. Projectplace anderweitig zahlungsunfähig ist.
17 Übertragung von Rechten und Pflichten
17.1 Projectplace ist befugt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige Zustimmung des Kunden an ein Unternehmen derselben Unternehmensgruppe (de jure oder de facto) wie Projectplace zu übertragen.
17.2 Mit Ausnahme der Bestimmungen aus Absatz 2.5 ist der Kunde nicht befugt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Projectplace zu übertragen. Überträgt der Kunde seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und erfüllt die eintretende Partei ihre Pflichten nicht, ist der Kunde voll und ganz für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich.
18 Allgemeine Bestimmungen
18.1 Dieser Vertrag ist in englischer Sprache verfasst, die für alle Belange maßgeblich ist. Ausfertigungen dieses Vertrags in anderen Sprachen als der englischen werden ausschließlich aus Gefälligkeitszwecken zur Verfügung gestellt.
18.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ungeachtet des Grundes hierfür für unwirksam erklärt werden, so behalten die übrigen Bestimmungen des Vertrags ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit und die unwirksame Bestimmung wird soweit möglich und gesetzlich zulässig so geändert, dass sie dem Ziel und wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
19 Geltendes Recht und Beilegung von Streitigkeiten
19.1 Dieser Vertrag sowie die sich daraus ergebende Beziehung zwischen Projectplace und dem Kunden unterliegen schwedischem Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf besitzt für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
19.2 Kommt es im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu Streitigkeiten, vereinbaren die Parteien, sich zunächst nach Kräften zu bemühen, eine solche Streitigkeit, soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich ist, durch Verhandlungen auf geschäftsführender Ebene beizulegen, bevor sie ein gerichtliches Verfahren anstrengen.
19.3 Die abschließende Zuständigkeit für die Schlichtung von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Forderungen, die sich aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag bzw. aus einem Verstoß, der Kündigung oder der Unwirksamkeit des Vertrags ergeben, liegt beim Schiedsinstitut der Stockholmer Handelskammer (SCC Institute).
Übersteigt die Streitsumme einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro nicht, gelten die Expedited Arbitration Rules für beschleunigte Schiedsverfahren des SCC Instituts.
Bei Streitsummen über 100.000 Euro gelten die Regeln des SCC Instituts. Bei Streitsummen zwischen 100.000 Euro und 1.000.000 Euro, besteht das Schiedsgericht aus nur einem Schiedsrichter. Übersteigt die Streitsumme 1.000.000 Euro, setzt sich das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern zusammen.
Die Streitsumme umfasst alle Forderungen des Klägers in seiner Klageschrift an das Schiedsgericht sowie alle Forderungen aus vom Beklagten in Beantwortung der Klageschrift erhobenen Widerklagen.
Version 5.2, Februar 2010.
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